Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Deutsch < > Italienisch

Deutsch < > Ungarisch

Sie möchten ihre ausländischen Zeugnisse, Diplome anerkennen lassen, um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten? Sie möchten Personenstandsänderungen wie Geburt, Heirat, Scheidung oder Todesfall eintragen lassen? Müssen Sie Ihr ausländisches Führungszeugnis vorlegen? Dies sind nur einige Beispiele dafür, wann Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Als staatlich geprüfte, vom Landgericht München I öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Ungarisch und Italienisch übernehme ich gern die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Diese müssen, im Gegensatz zu anderen Übersetzern, ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen: U.a. müssen sie über die erforderlichen Fachkenntnisse in der deutschen und der ausländischen Sprache verfügen und dies durch eine erfolgreich abgelegte Übersetzerprüfung belegen. Außerdem müssen Sie vor Gericht einen Eid leisten und sich verpflichten, treu und gewissenhaft zu übertragen und Verschwiegenheit zu wahren über Umstände, die ihnen bei ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen.

Eine beglaubigte Übersetzung ist mit dem Bestätigungsvermerk des Übersetzers versehen, in der die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt werden. Außerdem enthält die Bestätigung den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers.

Benötigen Sie ein beglaubigte Übersetzung?

In der Regel verlangen Behörden und staatliche Einrichtungen eine von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung des ausländischen Dokuments. Hierzu gehören

  • Verträge,
  • Personenstandsurkunden,
  • Bildungsnachweise,
  • Klageschriften, Urteile und andere gerichtliche Dokumente,
  • ärztliche Bescheinigungen,
  • Führungszeugnisse

und vieles mehr.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine beglaubigte oder „einfache“ Übersetzung benötigen, empfehle ich Ihnen, sich bei der jeweiligen Stelle zu erkundigen.

"Einfache", d.h. nicht beglaubigte Übersetzungen

Deutsch - Ungarisch - Italienisch

Über beglaubigte Übersetzungen hinaus fertige ich Übersetzungen zu privaten Zwecken an, welche keiner Beglaubigung bedürfen, darunter

  • Websites,
  • Broschüren,
  • Blogs,
  • Lebensläufe und Motivationsschreiben

usw.